Bundesprogramm / Obligatorisches
Alles über die Schiesspflicht und Entlassungen aus der Armee 2023
Schiesspflicht 2023
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons oder bei uns.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig..
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 4 mal geschossen haben.
Neu ab 2023; Es darf auch 3x das Obligatorische und 1x das Felschiessen geschossen werden. 2 + 2 ist natürlich immer noch erlaubt.
- Merkblatt über das Schiesswesen ausser Dienst 2023 (Pendent)
- Info zur Schiesspflicht zu 2022 (Pendent)
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Weitere nützliche Infos
- Dispensionsgesuch Sie können dieses Jahr aus triftigen Gründen nicht schiessen? Sie müssen ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht stellen.
Abfrage Schiesstage / Zeiten
Info zur Mögliche Schiessdaten, Orte und Zeiten.
Bedingungen
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wer mindestens 42 Punkte erreicht hat und nicht mehr als 3 Nuller geschossen hat.