Bundesprogramm / Obligatorisches
Alles über die Schiesspflicht und Entlassungen aus der Armee 2025
Schiesspflicht 2025
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons oder bei uns.
Bedingungen
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wer mindestens 42 Punkte erreicht hat und nicht mehr als 3 Nuller geschossen hat.
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Entlassung aus der Dienstpflicht
Alle Infos zur Entlassung aus der Dienstpflicht sind hier zu finden;
Weitere Infos zur Entlassung
Dispension
Sie können dieses Jahr aus triftigen Gründen nicht schiessen? Dann müssen sie ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht stellen. Weitere Infos zur Dispension
Abfrage Schiesstage / Zeiten
Info zur Mögliche Schiessdaten, Orte und Zeiten.
Übernahme der persönlichen Waffe
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee die persönliche Waffe in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen mindestens 4 mal (von 6 Möglichen) geschossen haben.